Alternative Unternehmensfinanzierung in Sondersituationen

- Es gibt Alternativen zur Hausbank und Kfw

 

 

26.03.2020 | Gastbeitrag von Henrik Felbier und Tobias M. Weitzel

 

Der Geschäftsbankensektor mit seinen rund 1800 Kreditinstituten, d.h. Privat- und Kreditbanken, Genossenschaften und Sparkassen - ist zweifelsfrei der größte Sektor für die Finanzierungsaufgabe für Unternehmen und Selbständige in Deutschland. Er stemmt jährlich rund 1 Billion EUR Kredite pro Jahr.

Weniger bekannt ist, dass zur Jahrtausendwende ohnehin nur noch 70% des Kreditgeschäftes in Deutschland aus dem Geschäftsbankensektor kam. Und die Banken sind weiter auf dem Rückzug: 2017 lag deren Anteil an der Gesamtfinanzierung der deutschen Wirtschaft sogar nur noch bei 50%, Tendenz sinkend .

Im Vormarsch sind dahingegen sogenannte Private Debt Fonds. Sie haben 2017 rund 25% der Kredite an die deutsche Wirtschaft gehalten. Der Staat dahingegen mit seiner KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) schaffte es gerade mal auf rund 5% Anteil an der Kreditvergabe. Seit ca. 10 Jahren – der Dauer des längsten Aufschwungs in der deutschen Wirtschaftsgeschichte – verharrt sie auf diesem Niveau.

Dieses Wachstum wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in 2020 sein Ende finden. Die umfangreichen Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie werden zu einer Wirtschaftskrise führen, welche alle aus 2009 gekannten Kennzahlen (BIP, Arbeitslosenzahlen usw.) in den Schatten stellt. Die Bundesregierung hat daher ein beispielloses Finanzierungsprogramm aufgelegt, um Liquiditätsengpässe von Unternehmen abzufedern, die aufgrund der pandemieeindämmenden Maßnahmen entstehen.

Dieses Programm wird von der KfW über die Geschäftsbanken ausgereicht. So wurde neben Programmen für die Soforthilfe (versunkene Zuschüsse) das bestehende Kreditprogramm angepasst, indem die Volumina mehrerer Kreditprogramme erweitert und die Haftungsübernahme des Staates gegenüber den ausreichenden Geschäftsbanken auf bis zu 90% erhöht wurde.

In den ersten Tagen der Krise lag daher die Vermutung nahe, der Staat könne seinen Anteil von 5% an der Gesamtfinanzierung der deutschen Wirtschaft nunmehr deutlich erhöhen, am Ende sogar dominieren.

 

Fünf Gründe, warum die staatlich abgesicherte Finanzierung nicht ansteigen wird:

  1. 10% der Haftung verbleiben immer noch bei den Geschäftsbanken.
     
  2. Die Bepreisung richtet sich weiterhin nach Bonitätsklasse und Besicherungshöhe.
     
  3. Eine Kreditprüfung der Geschäftsbanken gemäß §18 Kreditwesengesetz (KWG) ist nicht aufgehoben. Zwar hat die BaFin von ihr akzeptierte Erleichterungen in der Kreditprüfung aufgezeigt, der Kreditprüfung zugleich aber mit dieser Präzisierung eben keinen Freifahrtschein ausgestellt.
     
  4. Das Programm ist nur eine Antwort auf eine ganz bestimmte Unternehmenssituation. Der Liquiditätsengpass muss nachweislich auf die Maßnahmen zurückzuführen sein, welche die Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie unternommen hat. Andere Gründe rechtfertigen keine Kreditvergabe aus dem KfW-Programm.
     
  5. Wie bereits in der Krise 2009 zu beobachten war, konzentrieren sich Geschäftsbanken auch in der Pandemie-Krise zunächst auf ihre Bestandskunden. Angesichts knapper Personalressourcen ist das absolut verständlich. Es hilft nur den Unternehmen, die Neukredite suchen, nicht weiter.

 

Die Standard-Kreditprüfung nach §18 KWG umfasst sowohl bonitätsbestimmende Faktoren wie Eigenkapitalausstattung, Profitabilität in der Vergangenheit und Verschuldungsgrad wie auch zukunftsgerichtete Faktoren – also eine Unternehmensplanung, welche die Kapitaldienstfähigkeit auch in der Zukunft unterlegt.

Letztere stellt Unternehmensberatungen im ganzen Land vor eine Herausforderung. War eine Unternehmensplanung mit den Angaben des Unternehmens bisher mit den geeigneten Werkzeugen – LucaNet, Corporate Planner, um nur einige zu nennen – eher Fleißarbeit, stellt sich inzwischen die Frage, wie denn die notwendige „Differenzbetrachtung“ durch eine „als ob“-Planung ohne die Krise und eine Planung mit Krise hergestellt werden soll.

Den Beweis, ob die Zahlen „ohne Krise“ auch so gekommen wären, wird man schuldig bleiben. Und die Aufstellung einer Planung angesichts des „shut-down“ der deutschen Wirtschaft dürfte hellseherische Fähigkeiten erfordern.

Alternative Finanzierungsformen wie die Fondsgebundene Finanzierung lösen dieses Problem anders. Sie unterliegen nicht dem §18 KWG. Vielmehr sind Private Debt Fonds anlegergetrieben. Sie unterliegen daher dem erst 2016 neu geschaffenen Kapitalanlagegesetz (KAGB). Dieses schafft inzwischen – ergänzt durch das KaMaRisk - ähnliche Möglichkeiten einer Kreditvergabe wie das KWG, jedoch können sie – jedenfalls, sofern sie nicht mit Bankkrediten „gehebelt“ sind - unternehmerischer agieren.

Denn ohne „Hebel“ bestehen sie zu 100% bereits aus Eigenkapital, während Banken mit steigendem Risiko auch einen höheren Anteil Eigenkapital bei der EZB hinterlegen müssen. Diese größere Freiheit in der Kreditentscheidung für fondgebundene Finanzierung hat zweifelsohne seinen Preis. Liegen KfW-Kredite laut KfW-eigener Preistabelle zwischen 1,76% und 8,4% p.a., so liegen Kredite durch private Fonds pauschal um rund 5% höher.

Fast schon als Beleg dafür, dass das Bankensystem in seiner klassischen Denkweise zwischen Bonität und Besicherung verhaftet bleibt, kann man beim Preissystem der KfW transparent nachvollziehen, wie sich die Preisklasse als Addition aus Bonitätsklasse und Besicherungsklasse zusammensetzt.

Die Denkweise der privaten Fondsfinanzierer hebt sich davon fundamental ab: eine Finanzierung in Sondersituationen hebt einzig auf die Frage ab, welche Ursachen die Sondersituation hat und in wieweit diese durch eine Finanzierung korrigiert werden kann. Private Sonderfinanzierer arbeiten daher mit Planszenarien, die durch Wahrscheinlichkeiten eingegrenzt werden. Eine fundamental andere Vorgehensweise!

Die höheren Zinsen und die unternehmerische Herangehensweise sind allerdings kein Freifahrtschein für jeden, den die Geschäftsbanken oder die KfW nicht (mehr) finanzieren. Die Kreditvergabe ist auch hier an Bedingungen geknüpft. Diese sind vielfältig.

 

Die Wichtigsten fünf Prüfungspunkte beispielhaft und nicht abschließend:

  1. Sonderfinanzierer benötigen ein tiefes unternehmerisches Verständnis für die Sondersituation und das darauf bezogene weitere Vorgehen. Hierzu ist kompromisslose Transparenz erforderlich. Der Aufbau von Vertrauen in die handelnden Personen ist weitaus entscheidender als bei der (geschäftsbankenüblichen) Prüfung auf Basis von vergangenheitsbezogenen Kennzahlen.
     
  2. Ist das Geschäftsmodell noch tragfähig? Gibt es exogene Einflussfaktoren, die durch Neufinanzierung nicht zu beseitigen sind? Ist die Sondersituation „hausgemacht“ und kann daher auch in Eigenregie – mit finanzieller Unterstützung - bewältigt werden?
     
  3. Statt des Blickes zurück, Blick nach vorne: Können Zins und Tilgung binnen (sehr flexibel gestaltbarer) Zins- und Tilgungspläne zurückgeführt werden? Endfällige Tilgung bei Projektfinanzierungen beispielsweise sind durchaus üblich.
     
  4. Positiv auf eine Kreditentscheidung wirkt sich sicherlich das bedingungslose Commitment des Unternehmers aus – beispielsweise durch Übernahme von Bürgschaften. Denn private Kredite sollen eine Alternative zu Eigenkapital sein. Sie sollen aber nicht Eigenkapital ersetzen.
     
  5. Auch die Konstellationen der Kreditgeber untereinander ist zu beachten: droht ein Kreditgeber auszuscheiden und muss ersetzt werden? Gibt es Gleichbehandlungsklauseln für den Fall einer Neukreditaufnahme?

 

Ein wesentlicher Vorteil der Privaten Kreditfonds liegt in der Möglichkeit, bestehende aber notleidende Kredite (sogenannte Non Performing Loans oder „NPLs“) mit Abschlägen ankaufen zu können und im selben Zuge frisches Geld in das Unternehmen zu geben. Denn Verzichte auf Kreditforderungen bei gleichzeitiger Neufinanzierung schließt das MaRisk für Geschäftsbanken kategorisch aus.

Das bedeutet nicht, dass Geschäftsbanken nicht über ihre Bankengruppen Gestaltungsmöglichkeiten finden könnten, dies dennoch zu tun. Aber der Abschlag beim Ankauf wird üblicher Weise zwischen Unternehmen und Fonds-Finanzierer geteilt. So wird das erhöhte Risiko des Fonds-Finanzierers mit einer Sonderrendite vergütet, während der Unternehmer „Platz auf der Bilanz“ für frisches Geld bekommt.

Meist finanziert dieser Verzicht auf Kredite schon die Neufinanzierung überkomplett und schafft damit Spielräume für frisches Geld. Die abgelöste Bank wiederum kann, sofern der Kredit ohnehin wertberichtigt war, einen außerordentlichen Ertrag generieren und ihr erhebliches, für das Risiko hinterlegtes Eigenkapital, wird für neue Finanzierungsaufgaben frei.

So schaffen private Fondsfinanzierer in Sondersituationen Freiräume für alle Marktbeteiligte: Bankkredite werden werthaltiger oder sogar abgelöst, Unternehmer erhalten neue Gestaltungsspielräume und Anleger eine Rendite, welche in der Regel oberhalb von durchschnittlichen ETF- oder Aktienrenditen liegen sollte.

 

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