Insolvenz in der Eigenverwaltung

Chance für Unternehmen in der Krise

Ralf Strehlau

 

Ob Multi-Channel-Händler wie Butlers, das Münchner Traditionshaus Roeckl, der Strandkorbhersteller aus Usedom oder AirBerlin, strategische oder operative Fehlentscheidungen, aber gerade auch der Wettbewerbsdruck in und durch den digitalen Wandel, treiben Unternehmen in die Krise. Ist die Insolvenz in der Eigenverwaltung eine Chance für einen Restart?

Die Kostenstrukturen stimmen nicht mehr, IT-Systeme sind überholt, Investitionsruinen in Technik, Standorten oder Logistikinfrastruktur bestehen, aber eigentlich hat die Marke oder die unternehmerische Vision weiterhin eine Strahlkraft und Zukunftsfähigkeit. Viele Unternehmen, Unternehmer, Manager, Führungskräfte und Mitarbeiter glauben weiterhin an das Unternehmen, die Marke oder das Geschäftsmodell. Sie wissen aber, dass es irgendwie nicht weitergeht und das Unternehmen immer weiter in die Krise rutscht - von der Umsatz-, in die Ertrags- und dann auch noch in die Liquiditätskrise.

Das Unternehmen befindet sich in einer Abwärtsspirale. Lässt sich diese noch stoppen? Gibt es Instrumente dafür? Natürlich gibt es eine Vielzahl von klassischen Restrukturierungsansätzen, für die es aber häufig schon zu spät ist.

Daher sollten Unternehmen sich mit dem Instrument der Insolvenz in der Eigenverwaltung auseinandersetzen. Was macht dieses Verfahren aus? Die Eigenverwaltung ist laut den §§ 270ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird so gleichsam zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.

 

Was sind die Vorteile einer Eigenverwaltung:

  • In der Eigenverwaltung bleibt das Management in der Verantwortung und kann den Prozess weitgehend selbst bestimmen
  • Mit dem Insolvenzgeld, im Rahmen dessen drei Monate Lohn und Gehalt gezahlt werden, besteht ein wichtiger Finanzierungsbaustein für eine Sanierung
  • Gut vorbereitet sollte das Verfahren nicht länger als 1/2 Jahre dauern
  • Durch das Verfahren können nicht benötigte Lasten abgeschnitten werden, insbesondere zu hohe Verbindlichkeiten, aber auch das Unternehmen belastende Verträge, wie z. B. Miet-verträge
  • Das Insolvenzarbeitsrecht ermöglicht spezielle Optionen für Personalanpassungsmaßnahmen

 

Welche Nachteile und Risiken sollten aber berücksichtigt und aktiv gemanagt werden:

  • Die hohen Kosten des Verfahrens: Hier muss genau analysiert werden, was die Kosten verursacht. Eine „anständige“ Eigenverwaltung kostet nicht mehr als ein Insolvenz-verfahren. Die entsprechenden Vereinbarungen werden typischerweise mit Zustimmung der Gläubiger getroffen
  • Natürlich besteht das Risiko, dass auch mit der Insolvenz in der Eigenverwaltung „alles“ zusammenbricht. Durch eine strukturierte Vorbereitung, in der man mögliche Risiken antizipiert und Gegenmaßnahmen entwickelt, kann dieses Risiko deutlich reduziert werden
  • Der Kontrollverlust: Wird dem Unternehmern bzw. dem Management der Geschäftsbetrieb aus der Hand genommen? Nein, dies ist bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung nicht der Fall. Voraussetzung ist aber, dass man sich gegenüber dem vom Gericht eingesetzten Sachwalter sowie dem Gläubigerausschuss, der als Vertretungsorgan der Gesamt-gläubigerschaft fungiert, offen und transparent zeigt. Auch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt ein Verfahren mit dem Ziel, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Häufig ist aber genau das gerade in einer gut organisierten Sanierung der Fall. Interesse der Gläubiger und des Unternehmers fallen dann so zusammen

 

In Gesprächen mit Unternehmern und Führungskräften wird häufig die Angst deutlich, dass Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter während des Insolvenzverfahrens abspringen. Die Erfahrung zeigt aber, dass offene Kommunikation die Gefahr von nicht mehr liefernden Lieferanten oder nicht mehr kaufenden/bezahlenden Kunden deutlich reduziert. Mit klarer, ehrlicher und offener Kommunikation kann man auch die Mitarbeiter überzeugen, die häufig dankbar sind, dass endlich gehandelt wird.

Die Insolvenz in der Eigenverwaltung kann ein sehr gutes Instrument sein, um die Ziele von Unternehmer (Sanierung) und Gläubiger (bestmögliche Befriedigung) zusammenzubringen. Das gelingt jedoch nur, wenn noch unternehmerischer Spielraum und / oder Liquidität vorhanden sind. Ist die Kasse erst völlig leer, bleibt fast nur noch der Weg in das Regelinsolvenzverfahren. Daher sollte das Instrument Insolvenz in der Eigenverwaltung frühzeitig als Option betrachtet werden!

 

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