IFRS 18 und seine Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen in Deutschland

10.07.2026 | Artikel von Mischa Towfighi

Das kollektive Verständnis der deutschen Finanzvorstände und kaufmännischen Leiter ist klar strukturiert: das HGB gibt mit den §§ 266 und 275 HGB die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vor, die sich seit vielen Jahren nicht geändert hat. Selbst kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nach IFRS Bericht erstatten, finden sich in diesen gewohnten Strukturen nach IAS 1 wieder.

Zum Jahreswechsel bahnt sich eine entscheidende Neuerung an, die mit ihren Auswirkungen nicht zu unterschätzen ist: das Go-Life des IFRS 18.
Der IFRS 18 reformiert die Finanzberichterstattung grundlegend und gibt vor allem der Gewinn- und Verlustrechnung ein neues Gesicht. Zudem werden strengere Regeln für unternehmensspezifische Leistungskennzahlen (Management-Defined Performance Measures, MPM) eingeführt. Diese sind künftig im Anhang zu erläutern und auf IFRS-Zwischensummen überzuleiten.

Welche Unternehmen betroffen sind und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wird in der Folge erörtert und in einen zeitlichen Rahmen eingefügt.

 

Wer ist betroffen?

Entsprechend der Regularien sind von den Änderungen zunächst vor allem die Unternehmen betroffen, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen oder als kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten. Hierbei handelt es sich um börsennotierte Unternehmen, gemeint sind aber auch Unternehmen, die ihren Finanzbedarf am Kapitalmarkt decken. Dies muss nicht über Aktien geschehen, sondern kann auch mittels Anleihen oder Zertifikaten erfolgen. Der § 264d HGB konkretisiert dies in Verbindung mit § 2 Abs. 1 WpHG. Als maßgebliche Kriterien sind hier die Fungibilität und die Standardisierung der Wertpapiere zu nennen.

Besondere Bedeutung erlangt dies für Unternehmen, die nicht selbst, sondern über ihre Muttergesell-schaft oder aufgrund einer Private Equity- oder Venture Capital-Finanzierung indirekt kapitalmarktori-entiert sind. Sie sind verpflichtet, aufgrund des Mutter-Tochter-Verhältnisses, ebenfalls die Berichter-stattungserfordernisse zu erfüllen.

 

Trickle-Down-Effekt

Wir rechnen damit, dass es zu einem „Trickle-Down“-Effekt kommen wird, der die transparentere Berichterstattung im Kreise Jahresabschlussempfänger begrüßt werden wird. Die Anforderung an eine sachgerechte Berichterstattung wird auch zu nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen durchsickern und zu erfüllen sein.

Erste Gespräche mit Kreditinstituten zeigen bereits die aufmerksame Wahrnehmung der Entwicklung. Der Wunsch nach klarer Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gelieferten Daten und Informationen ist naheliegend. Exemplarisch sei an dieser Stelle die immer wiederkehrende Diskussion um den Sammelposten „Sonstige“ genannt, der künftig zumindest auf mehrere Bereiche zu allokieren ist.

 

Was ist zu tun?

IFRS 18 definiert die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung neu. Künftig soll die Gliederung, ähnlich wie beim Cash Flow, die verschiedenen Unternehmensfunktionen abbilden. Hierbei ist die operative Entwicklung von Maßnahmen in Investition und Finanzierung abzugrenzen sowie Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereich zu zeigen. Verpflichtend wird die Darstellung des Operating Profit (Betriebsergebnis) als Zwischensumme eingeführt.

Zusätzlich geht IFRS 18 auf die sogenannten Management-Defined Performance Measures (MPMs) ein. Die bislang außerhalb des Abschlusses kommunizierten Kennzahlen sind künftig im Anhang zu benennen, herzuleiten und zu erläutern.

Exemplarisch sei hier ein bereinigtes EBITDA genannt, dass als Kennzahl für einen Fremdkapital-Covenant dient. Dieser Wert muss sich künftig aus dem Jahresabschluss des betroffenen Unternehmens herleiten lassen. Seine Veränderungen sind zu erläutern.

Demnach ergibt sich künftig das folgende Bild der Gewinn- und Verlustrechnung:

Um die Ergebnisrechnung in der erforderlichen Struktur dauerhaft und nachvollziehbar abbilden zu können, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Neben der Sensibilisierung der Fachkräfte in Buchhaltung und Controlling sind auch die technischen Voraussetzungen für eine sachgerechte Verarbeitung zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass Umgliederungen von Kontenplänen vorzuneh-men sind, unter Umständen sind Inhalte einzelner Konten neu aufzuteilen und auf neuen, zusätzlichen Konten zu verbuchen. Das Personal ist entsprechend zu schulen.

 

Wie ist der Zeitplan

Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 01. Januar 2027 beginnen.

Von entscheidender Bedeutung ist hierbei der Umstand, dass IFRS 18 retrospektiv anzuwenden ist. Es müssen also auch die Vergleichszahlen der Vorperiode nach dem neuen Standard dargestellt werden. Den Unternehmen wird somit bereits für das Geschäftsjahr 2026 eine IFRS-18-konforme Darstellung der Zahlen aufgetragen.

Somit sieht sich das betroffene Unternehmen bereits heute in der Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen, um sein Rechnungswesen auf die neuen Reportingstrukturen anzupassen. Unterstellt man zu diesem Zweck eine entsprechende Überarbeitung der im Einsatz befindlichen IT-Systeme, erhöht sich die Dringlichkeit des Handelns.

 

Fazit

IFRS 18 wird die Transparenz der Rechnungslegung stark erhöhen. Dies ist vor allem für kapitalmar-korientierte Unternehmen aufgrund der Verbindlichkeit der IFRS-Normen von Relevanz. Wegen des „Trickle-Down“-Effektes werden sich aber auch weite Teile originär nicht betroffener Unternehmen einem faktischen Zwang ausgesetzt sehen.

Ähnlich wie bei ESG und CSRD werden die Transparenzerfordernisse in den Rating-Analysen der Banken und damit in die Reportingerfordernisse Einzug halten. Es empfiehlt sich deshalb, bereits frühzeitig freiwillig die Denkweisen zu adaptieren und sich an den geforderten Instrumenten auszurichten

Ihr Ansprechpartner

Mischa Towfighi ist Partner bei der ANXO

Mischa Towfighi

Partner

Weitere Artikel

Erstes Sanktionsdurchsetzungsgesetz

Es werden nicht nur aktuelle EU-Sanktionen mit internationaler Ausrichtung durchgesetzt, sondern auch die Durchsetzung von inländischen Gesetzen gegenüber nationalen Subjekten erleichtert

mehr lesen

Nachhaltigkeit – Hat Greta ausgedient?

Ein effizienter Umgang mit Rohstoffen, was heute viele Entscheidungsträger unter einem nachhaltigen Wirtschaften verstehen, wird in Zukunft nicht ausreichen, denn irgendwann ist auch die noch so effizient eingesetzte Ressource verbraucht

mehr lesen