Unternehmenskrise - Ausprägungen und Formen (Teil 3)
Liquidität und Insolvenz
11.08.2020 | Artikel von Michael Gawenda, Matthias Reichert und Mischa Towfighi
Krisenstadien eines Unternehmens – Ausprägung und Ursache
Im Expertengutachten des IDW, dem S6-Gutachten, werden die Phasen einer Unternehmenskrise geclustert und dienen dem Verständnis der Situation, in der sich ein Unternehmen befindet:
Die genannten Unternehmenskrisen bauen sich wie ein Tsunami aufeinander auf. Da sie sich in der Praxis nicht ablösen, sondern sich nebeneinander entwickeln, müssen alle Krisenbereiche für ein nachhaltiges Ergebnis einer Lösung zugeführt werden. Mit zunehmender Ausprägung der Krisensymptome wächst der Druck auf das Unternehmen und seine Entscheider, während die Handlungsspielräume enger werden.
Liquiditätskrise
Nun wird es ernst. Die Liquiditätskrise tritt ein, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Der erste Reflex „runter von den Kosten“ ist richtig, aber nur die halbe Wahrheit: Entscheidend ist zu verstehen, was der Unterschied zwischen Einzahlungen und Einnahmen ist, denn hier besteht ein zeitlicher Versatz. Während Einnahmen als Mehrung der Forderungen verstanden werden, ist eine Einzahlung bereits der Zufluss von Zahlungsmitteln in bar oder auf dem Girokonto. Diese zeitliche Lücke kann in der Liquiditätskrise entscheidend sein, falls Sie deshalb Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Die Aufnahme von zusätzlichen Mitteln (Krediten, Darlehen usw.) mag zur Überbrückung helfen, ist aber nur in den Fällen zielführend, wenn neue Strategien entwickelt wurden und Absatz und Ertrag (noch) auf sich warten lassen. Um es deutlich zu sagen: Ist die Unternehmenskrise an dieser Stelle nicht behoben, führen weitere Mittel nur zur Verschleppung einer möglichen Insolvenz und sind in diesem Fall nicht zielführend.
Insolvenzgefahr
Die Insolvenzgefahr liegt bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit vor. Während die Überschuldung vor allem auf das Verhältnis zwischen Haftungsmasse (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) abstellt, zielt die drohende Zahlungsunfähigkeit auf die Möglichkeit ab, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Ist der Schuldner noch „liquide“?
Droht eine Zahlungsunfähigkeit, hat der Schuldner zu prüfen, ob er nach § 18 Abs. 2 InsO insolvenzantragspflichtig ist oder in einem überschaubaren Prognosezeitraum seine Schieflage beheben kann. Problematisch für den Schuldner (auch für den angestellten Geschäftsführer, der keine Gesellschaftereigenschaft besitzt) ist, dass er in diesem Zeitraum gesamtschuldnerisch haften kann.
Auch wenn derzeit eine Pandemie-bedingte und unter engen Voraussetzungen geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eingeführt wurde, sollten u. a. Zahlungsfähigkeit und Verschuldungssituation weiterhin regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Besteht Insolvenzgefahr müssen Sie sich also auf eine dramatische Zeit einstellen. Harte Einschnitte und eine konsequente, kompetente Führung sind unausweichlich, soll das Unternehmen nicht völlig vom Markt verschwinden. Versäumnisse der Vergangenheit müssen nun rasch nachgeholt werden, um das Überleben zu sichern. Zu lange führten fehlende zukunftsfähige Strategien, falsche Produkte, fehlende Kunden und letztendlich mangelnde Liquidität dazu, dass die meisten Unternehmen in diesem Stadium aufgeben müssen und der Gang zum Insolvenzgericht unausweichlich wird. Aber auch in dieser Situation bestehen noch Erfolgsaussichten, sofern konsequent die richten Schritte ergriffen werden.
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